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Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen: Dienstleistungen

Kosten

Die Kosten werden individuell, je nach Behandlungsziel, mit dem Klienten/Auftraggeber nach dem Erstgespräch vereinbart. 

Sie können mit Ihrer Rechnung (Bar oder Online-Überweisung)
€ 28,00 pro Einheit von jeder Gebietskrankenkasse zurückbekommen (die notwendige Diagnose stelle ich Ihnen nach dem Erstgespräch).

Wenn Sie bei der BVA versichert sind, bekommen Sie € 40,00-50,00 zurück.

Suchen Sie Psychotherapie auf Krankenschein, dann wenden Sie sich an Ihre zuständige Gebietskrankenkasse.

Kosten für klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. 

Absageregelung

Alle vereinbarten Termine sind verbindlich. Ich bitte Sie, schnellstmöglich ,mindestens 24 Stunden vorher, bekannt zu geben, wenn Sie einen nicht wahrnehmen können.
Bei zu spät oder nicht abgesagte Terminen ist die Einheit voll zu bezahlen.

Setting & Frequenz

Sowohl eine psychotherapeutische als auch eine klinisch-psychologische und/oder gesundheitspsychologische Behandlung & Beratung findet mindestens 1x wöchentlich statt. Empfehlenswert ist eine gewisse Regelmäßigkeit: 

  • Psychoanalyse/Psychoanalytisch-orientierte Psychotherapie: 1-3x wöchentlich je nach Therapieziel (Sitzendes Setting bei niederfrequenter und liegendes Setting bei hochfrequenter Therapie)

  • Klinisch-psychologische oder Gesundheitspsychologische Behandlung/Beratung: 1-2x wöchentlich je nach Behandlungsziel

  • Klinisch-Psychologische oder Gesundheitspsychologische Diagnostik: 3-4 Einheiten

  • Klinisch-Psychologische oder Gesundheitspsychologische Trainings: 8-12 Einheiten, je nach Behandlungsziel

Dauer

  • Sowohl die Dauer einer Psychotherapie als auch einer klinisch-psychologischen und/oder gesundheitspsychologischen Behandlung ist 50 Minuten.

  • Psychotherapeutische, klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Behandlungen/Beratungen im Gruppensetting und Trainings dauern in der Regel 90 Minuten (zwei Einheiten)

  • Bei Paartherapien sind ebenso 90 Minuten (zwei Einheiten) empfehlenswert

Abschluss

Die Dauer des Gesamtprozesses ist abhängig von Ihren Bedürfnissen und Zielen. Nachdem ich während des Erstgespräches genug Informationen über Ihr Anliegen erfasst habe, mache ich Ihnen einen Behandlungsvorschlag und gebe Ihnen meine Einschätzung bezüglich der Gesamtdauer des therapeutischen/klinisch-psychologischen oder gesundheitspsychologischen Prozesses.
Der Abschluss ist ein wesentlicher Bestandteil der Therapie und jederzeit möglich, wobei es aber empfehlenswert ist, die Beweggründe und erreichte Ziele gemeinsam zu besprechen.

Verschwiegenheit

Ich bin gesetzlich sowohl als klinische Psychologin und Gesundheitspsychologingemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013 als auch als Psychotherapeutin gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Informationen zur Verschwiegenheit

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